Kraftfahrzeugversicherung
In Deutschland kann ein Kraftfahrzeug nur dann zugelassen werden, wenn es über eine Kraftfahrzeugversicherung verfügt. Die Kraftfahrtversicherung, anderslautend auch als Kraftfahrthaftpflicht bezeichnet, schützt Sie im Straßenverkehr dadurch, dass zunächst die Schuldlage geprüft und unberechtigte Forderungen abgewehrt werden. Sie bezahlt die berechtigten Schäden der anderen Unfallbeteiligten. Schäden an Ihrem Fahrzeug können Sie mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung finanziell absichern. Zusätzlich existieren noch weitere Versicherungsmöglichkeiten, die Sie in verkehrsalltäglichen Ausnahmesituationen finanziell absichern können. Gerne stellen wir Ihnen diese Möglichkeiten in einem persönlichen Beratungsgespräch vor.
Unsere Beratungsfelder:
- Teil- oder Vollkaskoversicherung für Auto, Motorrad, Wohnmobil, Anhänger
- Insassen-Unfallversicherung
- Reparaturversicherung
Ihr Ansprechpartner
Alexandra Näkel Ruf: 0 22 26 / 1 09 76
Unsere Angebote
Spezialpolicen für das
- Hotel- und Gaststättengewerbe.
- Weinbaubetriebe
- Winzergenossenschaften
Terminvereinbarung
Für Fragen oder Terminvereinbarungen zu einem unverbindlichen Beratungsgespräch erreichen Sie uns unter der folgenden Telefonnummer:
Büro
Bad Neuenahr-Ahrweiler
Antoniusstr. 15
Ruf 0 26 41 / 91 37 47
Mobil 01 73 / 2 56 37 19
Büro Rheinbach
An der Burg 15
Ruf 0 22 26 / 1 09 76
Mobil 01 78 / 7 15 01 50
Oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Hilfe im Schadensfall
Sie benötigen dringende Hilfe bei der Abwicklung eines Schadenfalles? Wir stehen telefonisch auch außerhalb der Bürozeiten für Sie zur Verfügung:
Alexandra Näkel
Mobil 01 78 / 7 15 01 50
Jörg Winkler
Mobil 01 73 / 2 56 37 19
Die Versicherungsm|AHR|kler
A. Näkel & J. Winkler